Sowohl für Deutschland als auch für Belgien gilt die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 , die besagt, dass Heimtiere zur Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein müssen (ISO-Norm 11784 oder 11785).
Der blaue Heimtierausweis muss mitgeführt werden und eine gültige Tollwutimpfung muss darin dokumentiert sein.
Bitte beachten: das gilt auch für Besucherhunde